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Arinfo.de (Ausgabe vom 27.07.2024)

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Kredit ohne Einkommen

Ein Kredit ohne festes Einkommen zu erhalten ist in den seltensten Fällen realisierbar, zumindest nicht bei seriösen Kreditinstituten und Banken. Auch die Sofort- bzw. Schweizerkredite, die beinahe überall im Internet angeboten werden, setzten ein festes und unbefristetes Arbeitsverhältnis, das seit mindestens sechs Monaten besteht, voraus. Als Einkommen zählt in der Bankensprache so manches: neben normalen Gehältern und Löhnen werden auch betriebliche und gesetzliche Renten, Pensionen und sonstige regelmäßige finanziellen Zuwendungen gewertet. Das Arbeitslosengeld, sowohl AlgI als auch AlgII, reichen im Normalfall gerade für die nötigen Dinge, Geld, um einen Kredit abzubezahlen, bleibt am Monatsende nicht übrig.

Der Staat vergibt Kredite an Arbeitslose in Form von Vorschüssen auf den nächsten Monat, die aber kaum mehr als 100 Euro betragen. Der Betrag wird im nächsten Monat von der staatlichen Zuwendung wieder abgezogen. Kredite, die auch an Erwerbslose vergeben werden, sind mit Vorsicht zu betrachten und auf keinen Fall leichtsinnig zu unterschreiben! Neben der Tatsache, dass kaum eine Bank als seriöser Kreditgeber einen Kredit ohne Einkommen vergeben wird, ist dabei zu bedenken, dass hier sicherlich oftmals zurecht Kreditanträge abgelehnt werden, wenn der Antragsteller über kein Einkommen verfügt. Denn womit sollen die Kreditraten gezahlt werden, wenn kein festes Einkommen vorhanden ist? Andererseits ist „Einkommen“ natürlich auch eine Definitionssache, zumindest wenn man es auf das Einkommen bezieht, welches von den Banken bei einer Kreditvergabe gefordert wird.

Die Banken verstehen unter einem Einkommen im Normalfall einen Lohn oder ein Gehalt aus einer abhängigen Beschäftigung heraus, und zwar als eine Vollzeitstelle. Arbeitet man nun allerdings nur in Teilzeit oder im Zuge eines Minijobs, dann bedeutet das nicht immer automatisch, dass man keine Kreditraten zahlen könnte. Deshalb müssen stets auch die Ausgaben mit berücksichtigt werden, denn ein Einkommen von beispielsweise monatlich 3.000 Euro netto ist im Sinne einer möglichen Kreditvergabe „nichts wert“, wenn der Kreditsuchende regelmäßig monatliche Ausgaben von 3.100 Euro hat. Demgegenüber kann ein Verbraucher, der in Teilzeit monatlich 800 Euro netto verdient durchaus kreditwürdig sein, falls die regelmäßigen Ausgaben beispielsweise nur 600 Euro betragen.

 

 

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