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Arinfo.de (Ausgabe vom 20.04.2024)

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Sicherheiten bei Onlineüberweisungen

Bereits seit vielen Jahren haben die Kunden die Möglichkeit, verschiedene Dienste der Banken auch online in Anspruch zu nehmen. Besonders häufig genutzt werden Onlineüberweisungen, welche im Grunde nur Vorteile gegenüber der beleghaften Überweisung aufweisen. Zum einen sind Onlineüberweisungen oftmals vom Preis her günstiger, denn viele Banken berechnen zum Beispiel für beleghafte Überweisungen im Rahmen der Kontoführung einen Euro pro Überweisung und mehr, während für Onlineüberweisungen gar keine oder deutlich geringere Gebühren anfallen. Zum anderen ist das Erteilen von Onlineaufträgen für den Kunden natürlich bequemer und zeitsparender, weil der gesamte Vorgang vom PC in der eigenen Wohnung durchgeführt werden kann.

Der einzige Kritikpunkt im Bezug auf Onlineüberweisungen, der hin und wieder von Kritikern angeführt wird, ist die angeblich unzureichende Sicherheit von Onlineüberweisungen. Objektiv betrachtet muss man jedoch sagen, dass die Onlineüberweisungen nicht weniger sicher sind als die Überweisungen am Bankschalter, eher das Gegenteil ist der Fall. Welche Sicherheiten gibt es bei den Onlineüberweisungen im Einzelnen? Als Erstes kann man sich als Kontoinhaber nur dann einen Zugang zum Onlinekonto verschaffen, wenn man eine persönliche Geheimzahl (PIN) korrekt eingibt. Hier besteht also die erste Hürde für alle Personen, die sich auf unberechtigte Art und Weise Zugang zu einem fremden Konto verschaffen möchten. Die Eingabe der PIN ist im Grunde mit der Unterschrift auf der beleghaften Überweisung zu vergleichen. Die PIN wird allerdings immer vom System überprüft, während die meisten Banken nicht bei jeder Überweisung die Richtigkeit der Unterschrift überprüfen, sondern nur stichprobenartig oder ab einer bestimmten Überweisungssumme. Somit liegt die Onlineüberweisung hier also bereits vorne, was die Sicherheit betrifft.

Hinzu kommt nun noch das zweite Sicherungssystem, nämlich die TAN (Transaktionssummer). Während man durch Eingabe der PIN zunächst „nur“ Zugang zum System erhält, muss man zur Erteilung eines Auftrages, also zur Eingabe einer Onlineüberweisung, nun zusätzlich noch eine TAN eingeben. Im Vergleich zur beleghaften Überweisung besteht also bei der Onlineüberweisung sogar ein doppeltes Sicherungssystem. Die TAN wird nach verschiedenen Verfahren vergeben. Das derzeit standardmäßig am häufigsten verwendete TAN-Verfahren funktioniert so, dass man als Kontoinhaber eine TAN-Liste von der Bank mit meist 100 TAN-Nummern bekommt. Bei Erteilung eines Onlineauftrages wählt das System nun nach dem Zufallsprinzip eine TAN aus, die der Kontoinhaber dann eingeben muss. Es ist also nicht möglich, nur durch Eingabe der PIN eine Überweisung zu veranlassen. Ein Unberechtigter müsste also sowohl die PIN als auch die TAN-Liste besitzen, um eine Überweisung durchführen zu können. Man muss jedoch darauf achten, nicht auf so genannte Phishing-Seiten im Internet zu gelangen, denn dann schützt auch das beste PIN-TAN System nicht vor Missbrauch.

 

 

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