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Arinfo.de (Ausgabe vom 27.07.2024)

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Was können Arbeitnehmer steuerlich absetzen

Steuern zu sparen ist eines der liebsten „Hobbies“ der Deutschen und in vielen Bereichen ist das auch auf völlig legale Art und Weise möglich. Während Selbstständige nahezu alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit stehen, von der Steuer absetzen können, sind die Möglichkeiten bei Arbeitnehmern zwar etwas eingeschränkter, aber auch hier gibt es noch zahlreiche Aufwendungen, die man steuerlich berücksichtigen lassen kann. Wenn es darum geht, was genau die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können, dann fallen den meisten Verbrauchern sicherlich zunächst die Fahrtkosten ein. Und tatsächlich handelt es sich bei den Fahrkosten im Zusammenhang mit dem Weg zur Arbeit für die meisten Arbeitnehmer auch um die größte Position, die steuermindernd angesetzt werden kann.

Die Fahrtkosten zur Arbeit können Arbeitnehmer, auch wenn ständig in steuerpolitischer Diskussion, weiterhin als Werbungskosten absetzen. Das lohnt sich jedoch nur dann, falls man mit den Fahrtkosten und etwaigen sonstigen Werbungskosten die ohnehin berücksichtigte Werbungskostenpauschale von derzeit 920 Euro überschreitet. pro gefahrenem Kilometer (einfache Strecke) kann man derzeit 30 Cent ansetzen. Wer also täglich etwas über 15 Kilometer zur Arbeit hat und eine „normale“ Vollzeitstelle hat, kommt über diese Grenze von 920 Euro hinaus. Neben den Fahrtkosten können Arbeitnehmer aber noch andere Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise Spenden an Vereine oder Parteien, Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen wie zum Beispiel Sachbücher oder auch teilweise Seminare, die ebenfalls der Fortbildung dienen und nicht schon vom Arbeitgeber erstattet wurden.

Neben den Werbungskosten gibt es noch zwei andere Bereiche, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren können, nämlich die Sonderausgaben und die so genannten außergewöhnlichen Belastungen. Im Rahmen der Sonderausgaben können beispielsweise Beiträge zu Haftpflichtversicherungen und zu einigen anderen Versicherungen abgesetzt werden. Auch Renten, dauernde Lasten oder zu leistende Unterhaltszahlungen können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. In den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen fallen in der Regel sowohl dauerhafte als auch „spontane“ Belastungen, welche aufgrund eines Ereignisses aufgetreten sind. Zu diesen Belastungen, die ebenfalls bis zu einem bestimmten Umfang von der Steuer abgesetzt werden können, zählen zum Beispiel Feuerschäden, Kosten für Haushaltshilfen und häusliche Pflege, Kosten aufgrund einer bestehenden Berufskrankheit, Kosten aufgrund einer Behinderung, Kosten für die Kinderbetreuung oder für einen Krankenhausaufenthalt, sowie Scheidungskosten oder auch Prozesskosten.

 

 

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