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Arinfo.de (Ausgabe vom 27.07.2024)

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Kredit, Geld, Anlage, Kreditkarte
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Geldanlage und Einlagensicherung

Für viele Anleger ist die Sicherheit einer Geldanlage sehr wichtig. Während man Risiken wie Kursrisiko, Zinsrisiko oder Währungsrisiko durch die Wahl entsprechender Geldanlagen, welche diese Risiken nicht aufweisen, weitestgehend vermeiden kann, ist ein Emittentenrisiko hingegen bei jeder Art von Geldanlagen, mit Ausnahme der Investmentfonds, vorhanden. Deshalb spielt für sicherheitsorientierte Anleger in diesem Zusammenhang mit der Geldanlage auch die Einlagensicherung eine äußerst wichtige Rolle. Die Einlagensicherung soll die Kundeneinlagen in dem Falle schützen, dass die kontoführende Bank, also der Emittent der Geldanlage bzw. des Produktes, zahlungsunfähig sein sollte. Das Emittentenrisiko soll also mittels der Einlagensicherung deutlich reduziert werden.

Die Einlagensicherung kann man grundsätzlich in zwei große Bereiche einteilen, nämlich einerseits in die gesetzliche Einlagensicherung und andererseits in den Bereich private Einlagensicherung der Kreditinsitute. Zunächst ist es jedoch sehr wichtig zu wissen, dass keineswegs alle Arten von Finanzprodukten durch diese Einlagensicherung geschützt sind. Es gibt lediglich vier Kontoarten, welche in den Bereich dieser fallen, nämlich das Girokonto (Sichteinlagen), das Tagesgeldkonto (Tagesgeldeinlage), das Festgeld- bzw. Termingeldkonto (Termineinlagen) und das Sparkonto (Spareinlagen). Alle anderen Produkte wie etwa Aktien, Fonds, Anleihen oder Zertifikate werden nicht von der Einlagensicherung geschützt. Innerhalb der Europäischen Union gilt zunächst einmal in allen Mitgliedsstaaten der Währungsunion die gesetzliche Einlagensicherung. Diese beinhaltet aktuell, dass die Kundeneinlagen bis zu 50.000 Euro auf den vier zuvor genannten Kontoarten hinsichtlich des bestehenden Emittentenrisikos geschützt sind. Sollte die Emittenten-Bank insolvent werden, würde man sein angelegtes Kapital bis 50.000 Euro innerhalb von 30 Tagen zurück erhalten. Ab dem Januar des nächsten Jahres ist angedacht diesen Höchstbetrag auf 100.000 Euro zu verdoppeln.

Als zweite Säule der Einlagensicherung gibt es in Deutschland noch die privaten Einlagensicherungsfonds, in denen nahezu alle Banken im Inland organisiert sind. So ist im Einlagensicherungsfonds bundesdeutscher Banken zum Beispiel geregelt, dass die Sicherung bis zu einem maximalen Anlagebetrag des Kunden reicht, der 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank entspricht. Konkret handelt es sich hier dann um Summen im zweistelligen Millionen-Bereich, pro Anleger selbstverständlich. Wie hoch die Einlagensicherung konkret ist, sollte man als Anleger bei der jeweiligen Bank erfragen. Der Schutz über die Stützungsfonds  und Einlagensicherungsfonds der Sparkassen und Volksbanken ist in Deutschland zum Beispiel sogar ohne einschränkende Höchstsumme vorhanden. Hier bekommt der Anleger also im Schadensfall immer sein gesamtes Kapital, egal in welcher Höhe, zurück. Vorsichtiger sollte man jedoch im Rahmen der Geldanlage im außereuropäischen Ausland sein, da hier mitunter gar keine Einlagensicherung besteht.

 

 

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