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Arinfo.de (Ausgabe vom 29.03.2024)

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Wurde ein Kredit beantragt und ist die Bonitätsprüfung des ... mehr
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Kredit für Gewerbetreibende

Kredite für Gewerbetreibende sind oft kurzfristige Kredite, im Durchschnitt beträgt die Laufzeit 90 Tage. Diese 90 Tage sind jedoch verlängerbar. Neben kurzfristigen Kreditverträgen werden natürlich auch Kredite mit mittel- und langfristigen Laufzeiten abgeschlossen. Gewerbliche Kredite werden, wie der Name schon sagt, an Gewerbetreibende vergeben. Gedacht ist ein Kredit für Gewerbetreibende für die Finanzierung des quartalen, saisonalen oder jährlichen Bedarfs an Kapital des Gewerbes des Antragstellers. Gründe für einen gewerblichen Kredit sind zum Beispiel der Kauf von Vorräten, Anschaffung von Maschinen oder Produktion von Gütern zum Weitervertrieb. Bei einem Kreditantrag für Gewerbetreibende werden die Umsätze der letzten Monate bzw. Geschäftsjahre genau geprüft.

Somit wird, addiert zu der voraussichtlichen Auftragslage des Gewerbes und anderen Faktoren, die Bonität des Antragstellers geprüft. Kredite für Gewerbetreibende gelten meist als kurzfristige Finanzierungshilfen, sie haben eher kurze Laufzeiten. Ein Vorteile, vor allem für junge Gewerbetreibende: die Kosten halten sich in Grenzen, der zeitliche Rahmen ist überschaubar. Die Einhaltung eines Kreditvertrages für Gewerbetreibende sollte so bei gleich bleibender Auftragslage auch für junge Gewerbe ein absolut realistisches Ziel sein. Übliche Kredite zwischen Gewerbetreibenden sind übrigens auch die so genannten Lieferantenkredite. Bei diesen Krediten bleiben die Banken völlig außen vor, aber dennoch stellen diese Darlehen für viele Gewerbetreibende die wichtigste Art der Finanzierung überhaupt dar. Was genau ist ein solcher Lieferantenkredit und wodurch ist ein solcher Kredit für Gewerbetreibende gekennzeichnet?

Ein Verkäufer einer Ware liefert in der Regel zunächst die Waren, und verlangt erst anschließend die Bezahlung. Unter Geschäftspartnern ist dieser Vorgang ohnehin üblich. Anderes als in der Geschäftsbeziehung zum Endverbraucher, also zum Privatkunden, ist es unter Gewerbetreibenden darüber hinaus üblich, dass der Käufer die erhaltenen Waren nicht sofort bezahlen muss, sondern innerhalb eines definierten Zahlungsziels. Der Verkäufer vergibt also in dem Sinne für diesen Zeitraum einen Kredit, eben den Lieferantenkredit. Der Lieferantenkredit ist also kein „echter“ Kredit im Sinne einer Kapitalauszahlung, sondern ein Zahlungsaufschub. Übliche Zeiträume sind hier ein, zwei oder drei Monate, aber auch längere Fristen können zwischen den Gewerbetreibenden vereinbart werden. Der große Vorteil für den Käufer ist, dass er auf diese Weise die Möglichkeit hat, die gekauften Waren selbst schon gänzlich oder zum Teil weiter zu verkaufen, bevor er den Lieferanten bezahlen muss.

 

 

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