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Arinfo.de (Ausgabe vom 27.07.2024)

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Was ist der Spitzensteuersatz?

Die zu zahlende Einkommensteuer wird in Deutschland nach dem zu versteuernden Einkommen ermittelt. Zu diesem Einkommen zählen nicht nur die Einkünfte aus Lohn oder Gehalt, sondern auch alle weiteren Einkunftsarten, wie die Einkünfte als Freiberufler, Selbständiger, aus Kapitalvermögen oder aus der Rente. Von der Summe sämtlicher Einkunftsarten können schließlich noch Freibeträge und anderen Ausgaben abgezogen werden, wie zum Beispiel die Werbungskosten, die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen, der Verlustabzug oder auch die eingeräumten Kinderfreibeträge. Selbst gezahlte Spenden sind abzugsfähig und können somit das Einkommen vermindern.

Durch den Abzug aller steuerrelevanten Beträge lässt sich das zu versteuernde Einkommen errechnen. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über einer festgelegten Einkommensgrenze, dann wird die zu zahlenden Steuer anhand des Spitzensteuersatzes berechnet. Dieser liegt bei derzeit 42 Prozent (Stand: 2010). Daneben gibt es in Deutschland noch einen weiteren Spitzensteuersatz, welcher häufig auch als Reichensteuer bezeichnet wird. Dieser Steuersatz liegt bei derzeit 45 Prozent (Stand: 2010). Jedoch bedeuten diese Steuersätze nicht, dass das gesamte Einkommen mit den hohen Sätzen versteuert wird, sondern lediglich das Einkommen über der festgelegten Einkommensgrenze. Der Spitzensteuersatz und der Reichensteuersatz wird somit nur für die Spitze des Einkommens fällig. Die Einkommensgrenze liegt für den Steuersatz der Reichensteuer bei derzeit 250.731 Euro und bei verheiraten Paaren liegt diese Einkommensgrenze bei derzeit 501.462 Euro.

Dies bedeutet, dass das Einkommen über 250.731 Euro bzw. über 501.462 Euro mit 45 Prozent versteuert wird. Das Einkommen zwischen 52.882 Euro bei Alleinstehenden und 105.104 Euro bei verheirateten Paaren wird hingegen mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuert. Dies würde bedeuten, dass ein alleinstehender Spitzenverdiener mit einem Einkommen von über 250.731 Euro für jeden Euro über diesen Betrag 45 Cent Steuern bezahlen müsste und für jeden Euro zwischen den beiden erhöhten Steuersätzen 42 Cent je Euro. Im Jahre 1958 lag der Spitzensteuersatz in Deutschland noch bei 53 Prozent und in den Jahren zwischen 1975 und 1988 lag dieser sogar bei 56 Prozent. Erst in den Jahren danach wurde dieser stetig gesenkt, bis dieser in den Jahren 2005/2006 bei 42 Prozent lag. Bis zum Jahre 2006 gab es zudem neben dem Spitzensteuersatz keinen weiteren Steuersatz für Spitzenverdiener. Erst im Jahre 2007 wurde neben dem Spitzensteuersatz auch die Reichensteuer mit einem Steuersatz von 45 Prozent eingeführt. Die Steuersätze für die Spitzenverdiener haben sich seit dieser Zeit nicht verändert.

 

 

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