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Arinfo.de (Ausgabe vom 02.05.2025)

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Anlagen im Ausland und Abgeltungssteuern vergleichen

In Deutschland wurde vor wenigen Jahren die sogenannte Abgeltungssteuer eingeführt, die unter anderem auch deshalb eingeführt wurde, damit eine gerechtere Besteuerung der Kapitaleinkünfte erfolgen kann. Für alle Anleger, die mit ihrem Kapital einen Ertrag erzielen, gilt seitdem ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Damit auch solche Anleger nicht benachteiligt werden, die einen geringeren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent haben, kann man auf Antrag auch zu diesem Satz versteuert werden. Alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen in den Bereich der Abgeltungssteuer, sind also steuerlich zu erfassen. Grundsätzlich sind für deutsche Anleger aber nicht nur Erträge steuerpflichtig, die im Inland erzielt werden, sondern auch bei Geldanlagen im Ausland besteht eine Steuerpflicht in Deutschland. Wie die Besteuerung dann im Detail aussieht, ist allerdings je nach Land ganz unterschiedlich.

Mit diversen Ländern hat Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses beinhaltet vereinfacht gesagt, dass im Ausland erzielte Kapitalerträge nicht im Ausland und zusätzlich noch in Deutschland besteuert werden. Je nach Land und Abkommen sind die Erträge dann entweder im Ausland oder eben im Zuge der Abgeltungssteuer in Deutschland zu versteuern. Genau aufgrund dieser Tatsache ist es für den Anleger oftmals sinnvoll, die Geldanlagen im Ausland im Bezug auf die Besteuerung miteinander zu vergleichen. Bei allen Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, in welchem dann geregelt ist, dass die Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge in Deutschland vorgenommen wird, gibt es im Prinzip keinen Unterschied zu inländischen Kapitalerträgen. Interessant wird es hingegen, wenn die Besteuerung der erzielten Erträge im Ausland stattfindet.

Findet die Versteuerung der im Ausland erzielten Kapitalerträge nämlich im Ausland statt, greift die deutsche Abgeltungssteuer aufgrund der zu vermeidenden Doppelbesteuerung. Daher ist dann für die Besteuerung nicht der Steuersatz von 25 Prozent maßgebend, sondern der Steuersatz, der im jeweiligen Land vorgegeben ist. Es kann also sein, dass Anleger beim Investment im Land A einen Steuersatz von 30 Prozent zahlen müssen, während die Erträge im Land B nur mit einem Satz von 20 Prozent zu versteuern sind. Folgerichtig macht es durchaus Sinn, die Auslandsinvestments unter anderem auch danach zu selektieren, wie hoch der Steuersatz auf Kapitalerträge in den verschiedenen Ländern ist. Es ist also durchaus auch heute noch möglich, mit einer Auslandsanlage Steuern zu sparen, wenn man den Steuersatz mit dem in Deutschland vergleicht. Allerdings sollten dabei natürlich nie die verschiedenen Risiken unbeachtet bleiben, die bei einer Auslandsanlage auftreten können.

 

 

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