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Arinfo.de (Ausgabe vom 19.03.2024)

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Kredit Einkommensnachweis

Wird ein Kredit beantragt, geprüft und schließlich bewilligt, wird in der Regel ein Einkommensnachweis gefordert. Als Einkommensnachweis gelten zum Beispiel ein Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, der Einkommenssteuerbescheid oder eine Einkommenssteuererklärung. Zumeist werden alle diese Dinge bei einer Kreditvergabe bzw. beim Ausfüllen eines Kreditvertrages benötigt. Der Einkommensnachweis ist sehr wichtig für Banken bzw. Kreditinstitute bei der Kreditvergabeentscheidung: Wie viel verdient der Kunde? Wird er den kreditierten Betrag zurückerstatten können? Wird er generell den angebotenen Vertrag einhalten können? Der Einkommensnachweis ist jedoch nur eine der vielen Komponenten, auf deren Basis die Bonität eines Antragstellers geprüft wird.

Um das in der Regel geforderte Mindesteinkommen zu überprüfen, benötigt die Bank also einen Einkommensnachweis. Bei Krediten für Selbständige beträgt das "Mindesteinkommen", also der Nettojahresgewinn 30.000 Euro, Kredite für Auszubildende werden in der Regel ab einem Lohn von 250 Euro monatlich vergeben. Ein Einkommensnachweis im Sinne der Kreditvergabe kann auch eine Pensions- oder Rentenbescheinigung oder eine sonstige monatliche, dauerhafte finanzielle Zuwendung sein. Es gibt zwei Hauptgründe, warum sich nahezu jede Bank einen Einkommensnachweis vorlegen lässt, bevor ein Kredit vergeben wird. Der erste Grund besteht in der Überprüfung, ob der Kunde generell überhaupt in der Lage ist, einen Kredit zurück zu zahlen. Denn ohne regelmäßige Einkünfte ist das im Grunde nicht möglich.

Der zweite, damit zusammenhängende Grund ist, dass die Bank auf der Grundlage des Einkommens eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung erstellen kann. Innerhalb dieser Aufstellung werden die Einnahmen den fixen Ausgaben gegenüber gestellt. Nur dann, wenn die Ausgaben geringer als die Einnahmen sind, macht die Vergabe eines Kredites überhaupt Sinn. Die Vorlage eines Einkommensnachweises ist übrigens meistens nicht notwendig, wenn der Kunde ohnehin sein Girokonto bei der Bank führt, bei welcher er auch den Kredit aufnehmen möchte. Denn in diesem Fall kann sich der Mitarbeiter direkt anhand der Kontoumsätze ein Bild machen, welche Gehaltseingänge regelmäßig auf dem Girokonto verbucht werden. Ebenfalls verzichten kann man auf einen Einkommensnachweis dann, wenn ein so genannter Kredit ohne Einkommen vergeben wird. Solche Angebote sollte man jedoch extrem kritisch betrachten, da nicht wenige Kreditangebote dieser Art eher in den unseriösen Bereich fallen.

 

 

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