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Arinfo.de (Ausgabe vom 27.07.2024)

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Einen Schufa-Eintrag löschen lassen

Die Schufa stellt für Banken und noch einige andere Unternehmen eine wichtige Auskunftsmöglichkeit dar, wenn es um die Beurteilung der Bonität und Kreditwürdigkeit der Kunden und Nicht-Kunden geht. Immer wieder belegen jedoch Untersuchungen, dass eine erschreckend hohe Anzahl der in den Schufa gespeicherten Daten schlichtweg falsch oder zumindest nicht mehr aktuell ist. Für den einzelnen Verbraucher kann das sehr negative Konsequenzen haben, denn sind zum Beispiel falsche Negativmerkmale in der Schufa gespeichert kann dieses dazu führen, dass man keinen Kredit mehr erhält, mitunter nicht einmal mehr einen gewöhnlichen Mobilfunkvertrag. Seit April des Jahres 2010 hat zumindest jeder Bürger das Recht, einmal im Jahr kostenlos eine Information seitens der Schufa anzufordern, welche Einträge über ihn gespeichert sind.

Generell besteht dann natürlich ebenso das Recht, dass man einen Schufa-Eintrag löschen lassen kann, falls dieser falsch oder veraltet ist. Veraltete Einträge kommen vor allem deshalb zustande, weil nicht wenige Banken zum Beispiel ihrer Pflicht nicht nachkommen, bereits erledigte Darlehen auch der Schufa als erledigt mitzuteilen. Auch gravierende Negativmerkmale wie Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide müssen manuell vom jeweiligen Initiator wieder gelöscht werden, ansonsten verbleiben sie über viele Jahre in den gespeicherten Daten. Grundsätzlich muss also derjenige die Daten aus der Schufa bei Erledigung eines Vorgangs löschen lassen, der auch für die Eingabe der Daten gesorgt hat. Das sind demnach in den meisten Fällen die Kreditinstitute, aber auch Mobilfunkunternehmen oder Versicherungsgesellschaften.

Was aber kann der Betroffene unternehmen, wenn falsche Daten gespeichert sind? Hier ist zunächst auf jeden Fall der Initiator der Daten zu kontaktieren, wobei das Herausfinden“ nicht immer sehr einfach ist. Ist der Initiator hingegen bekannt, sollte dieser zunächst dazu aufgefordert werden, die Löschung der Daten zu veranlassen. Die Schufa selbst wird zunächst auf bloßen „Zuruf“ des Betroffenen keine Daten löschen. Weigert sich der Initiator die falschen Daten löschen zu lassen oder ist nicht herauszufinden, wer überhaupt für die Dateneingabe verantwortlich ist, muss man sich auf direktem Wege an die Schufa wenden. In diesem Fall ist es sehr wichtig, dass man schriftlich beweisen kann, dass die Daten zu Unrecht gespeichert sind. Je nach Art der Falschdaten lassen sich Irrtümer mitunter sehr schnell und einfach aufklären, mitunter kann die Veranlassung der Datenlöschung oder der Korrektur aber auch sehr arbeits- und zeitaufwendig sein. Wichtig ist aber zu wissen, dass jeder Verbraucher generell das Recht hat, einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, der veraltet oder gänzlich falsch ist.

 

 

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