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Gibt es noch Steuergeschenke vom Staat?

Jeder in Deutschland ansässige Bürger ist ab einer bestimmten Höhe an Einkünften im Jahr dazu verpflichtet Steuern zu zahlen, nämlich die so genannten Einkommenssteuern. Daneben gibt es aber noch eine Vielzahl von weiteren Steuern, die man teilweise mehr oder weniger unbewusst zahlt. Das sind beispielsweise die Mehrwertsteuer, die Tabaksteuer oder die Mineralölsteuer. Daneben gibt es noch weitere Steuern, die bei bestimmten Gegebenheiten anfallen, wie zum Beispiel die Kfz-Steuer oder die Hundesteuer. Grundsätzlich ist sicherlich jeder Bürger bestrebt so wenig wie möglich Steuern zu zahlen. Während man verbrauchsabhängige Steuern wie die Mineralölsteuer nur durch einen geringeren Verbrauch an Benzin reduzieren kann, ist es in anderen Bereichen wie der Einkommenssteuer durchaus möglich, dass man seine Steuerlast auf legalem Wege durch unterschiedliche „Maßnahmen“ reduzieren kann.

Im Zusammenhang mit Steuern fällt hin und wieder auch der Begriff der Steuergeschenke vom Staat. Was damit gemeint ist, ist jedoch nicht wirklich transparent, zudem der Begriff an sich relativ „schwammig“ ist, denn was versteht man unter einem Steuergeschenk? Im Grunde ist ein Geschenk von der Definition her eine „Gabe“ ohne das Verlangen nach einer Gegenleistung und ohne an das Geschenk geknüpfte Bedingungen. Um die Frage beantworten zu können, ob es heute noch Steuergeschenke vom Staat gibt, müsste man im Grunde eine einheitliches Verständnis vom Begriff Steuergeschenk haben, was jedoch in der Praxis nicht vorhanden ist. Zum Beispiel muss man in Deutschland erst ab einem Einkommen von etwas über 9.000 Euro im Jahr Steuern zahlen, weil es einen Steuerfreibetrag gibt. Wenn man so möchte, könnte man diesen Freibetrag auch schon als Steuergeschenk bezeichnen, was jedoch in der Praxis wohl kaum ein Bürger tun würde. Ähnlich sieht es bei allen anderen Freibeträgen aus, wie zum Beispiel im Rahmen der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.

Auch hier verzichtet der Staat durch die Freibeträge auf mögliche Steuern. Ob man diese Freibeträge aber als ein Steuergeschenk bezeichnen kann ist sehr schwer zu beantworten. Ein „echteres“ Geschenk ist da schon die direkte Förderung vom Staat, zum Beispiel in Form der Riester Zulagen. Denn der Sparer bekommt hier bis zu 154 Euro (Ledige) als Grundzulage und zudem noch eine Kinderzulage vom Staat geschenkt. Jedoch ist dieses „Geschenk“ an mehrere Bedingungen geknüpft. Zudem könnten Kritiker hier natürlich mit Recht anführen, dass die Riester Zulagen nur eine Art Ausgleich dafür sind, dass man aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus immer weniger Rente erhält. Die Zulagen wären dann also kein Geschenk, sondern mehr eine Verrechnung. Letztendlich lässt sich die Frage danach, ob es heute noch Steuergeschenke vom Staat gibt, nur sehr schwierig beantworten. Wenn man jedoch mit ja oder nein antworten müsste, dann würde die Tendenz sicherlich eher zum nein gehen. Denn wirkliche Geschenke, wie man sie an Weihnachten oder am Geburtstag erhält, hat der deutsche Staat nicht mehr zu verteilen – und eigentlich auch noch nie verteilt.

 

 

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