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Arinfo.de (Ausgabe vom 05.11.2024)

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Steuerfreibeträge auf Kapitaleinkünfte vergleichen

Hierzulande ist es steuerlich so geregelt, dass Kapitaleinkünfte grundsätzlich als Teil der Einkommensteuer auch versteuert werden müssen. Die Steuer, die konkret bei Kapitaleinkünften zur Anwendung kommt, wird als Abgeltungssteuer bezeichnet. Der Steuersatz beträgt hier 25 Prozent, sodass der Steuerpflichtige also ein Viertel seiner erzielten Kapitalerträge als Steuer abführen muss. Abgeführt werden muss die Abgeltungssteuer von den Finanzinstituten, bei denen der Kunde sein Geld angelegt hat, welches dann zu Kapitalerträgen führt. Demnach sind also zum Beispiel die vielen Banken in Deutschland dazu verpflichtet, die anfallende Abgeltungssteuer zu berechnen, und bei der Ertragsgutschrift an das Finanzamt abzuführen. Es gibt allerdings einen Freibetrag, der jedem inländischen Steuerpflichtigen in Deutschland zusteht. Dieser Freibetrag beträgt bei Ledigen 801 Euro im Jahr und bei Verheirateten 1.602 Euro und wird auch als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet.

Die Steuerfreibeträge auf Kapitaleinkünfte bzw. dieser eine Sparer-Pauschbetrag ist gesetzlich verankert. Allerdings kann der Sparer-Pauschbetrag zunächst nur dann geltend gemacht werden, wenn der Anleger seiner Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilt hat. Denn nur dann, wenn der Bank ein solcher Auftrag vorliegt, darf sie auf die Abführung der eigentlich fälligen Abgeltungssteuer verzichten. Zudem „greift“ der Freistellungsauftrag im vollen Umfang auch nur dann, wenn die Kapitalerträge nicht höher als die freigestellte Summe sind. Erzielt der Kunde bei der Bank X also zum Beispiel einen Zinsertrag von 700 Euro im Jahr, hat aber nur einen Freistellungsauftrag über 500 Euro erteilt, so muss die Bank von den „übrigen“ 200 Euro die Abgeltungssteuer abführen.

Ein Freistellungsauftrag kann zum Beispiel dann nicht ausreichend hoch sein, wenn der Kunde bei verschiedenen Banken diverse Geldanlagen hat, sodass die Gesamterträge höher sind als die maximal mögliche Freistellungssumme von 801 bzw. 1.602 Euro. Aus dem Grunde ist es wichtig, dass man als Anleger regelmäßig kontrolliert und auch berechnet, welche Erträge man mit welcher Geldanlage erzielt. Denn wenn die Gesamterträge geringer als der Sparer-Pauschbetrag sind, dann kann der Kunde den Abzug der Abgeltungssteuer vermeiden. Dazu muss der jeweiligen Bank aber auch ein ausreichend hoher Freistellungsauftrag erteilt werden, der aber nicht zu hoch sein sollte, weil dann vielleicht an anderer Stelle ein gewisser Freistellungsbetrag fehlt. Es ist also wichtig, die verschiedenen Steuerfreibeträge auf Kapitaleinkünfte zu vergleichen, sodass man den insgesamt zur Verfügung stehenden Sparer-Pauschbetrag optimal auf die unterschiedlichen Banken verteilen kann.

 

 

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