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Arinfo.de (Ausgabe vom 27.07.2024)

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Vermögenswirksame Leistungen gut verzinst anlegen

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. In Tarif- und Arbeitsverträgen sind die vermögenswirksamen Leistungen verankert. Dabei wird festgelegt, ob und wenn ja, in welcher Höhe auch der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Beitrag leisten muss. Die staatliche Sparzulage wird auch dann gewährt, wenn der Arbeitgeber keinen Anteil zahlt und die vermögenswirksamen Leistungen allein durch den Arbeitnehmer aufgebracht werden. Eine schriftliche Vereinbarung ist bei beiden Varianten notwendig. Durch den Arbeitnehmer wird ein Anlagekonto gewählt und durch den Arbeitgeber muss direkt die Überweisung erfolgen. Da vermögenswirksame Leistungen Bestandteil des Lohnes sind müssen darauf Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entrichtet werden. Durch den Staat wird die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Zulagen gefördert. Diese Sparzulagen sind an bestimmte Kriterien gebunden. Ist durch den Arbeitnehmer der VL Sparplan sowie das Institut selbst bestimmt worden und das zu versteuernde Einkommen liegt beim Anlegen der vermögenswirksamen Leistungen unter der Einkommensgrenze, so werden die Einzahlungen bis zu einer Höchstgrenze jährlich staatlich gefördert. Die Einkommensgrenze liegt derzeit für Verheiratete bei 35.800,00 EUR und für Ledige bei 17.900,00 EUR. Vermögenswirksame Leistungen dürfen nur in bestimmte Sparanlagen eingezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann zwischen risikoarmen und einem demzufolge niedrigeren Zinssatz und höheren Zinserträgen bei risikoreicheren Geldanlagen wählen und er darf erst nach sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr über sein Kapital verfügen. Erst am Ende der Laufzeit wird die staatliche Zulage ausgezahlt. Bei vorzeitiger Kündigung entfällt die staatliche Zulage.

Für vermögenswirksame Leistungen sind folgende Anlageformen möglich: Bausparverträge - zählen zu den risikoarmen Sparformen. Beim Abschluss werden Bausparsumme, Dauer sowie die Höhe der Zinsen festgelegt. Nachdem die Hälfte der Bausparsumme durch Einzahlungen, Zinsen und staatlicher Sparzulage erreicht ist wird die andere Hälfte als Bauspardarlehen zu einem niedrigen Zinssatz gewährt. Diese Sparform wird besonders von Arbeitnehmern gewählt, die den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie planen. Die staatliche Sparzulage beträgt 9% (von 470,00 EUR), das sind 42,30 EUR jährlich. Zusätzlich zahlt der Staat noch 8,8 % Wohnungsbauprämie, wenn das Einkommen bei Verheirateten 51.200,00 EUR und bei Ledigen 25.600,00 EUR nicht übersteigt. Förderanträge müssen bei der jeweiligen Bausparkasse gestellt werden. Geschmälert wird die Rendite durch die hohen Abschlusskosten und die jährlichen Kontoführungsgebühren. Höhere Erträge können erzielt werden, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in Investmentfonds angelegt werden. Fondsmanager bündeln hierbei das Kapital der Anleger und investieren beispielsweise in Aktienfonds und Rentenfonds Diese Geldanlagen sind risikoreicher, durch eine längere Laufzeit und eine breite Streuung können die Schwankungen am Markt abgefangen werden. 400,00 EUR jährlich werden mit 18 % vom Staat gefördert, die Sparzulage beträgt also 72,00 EUR. Die Förderung erfolgt bis max. sechs Jahre. Bei niedrigem Kurs sollte trotz Fälligkeit der Fonds nicht aufgelöst werden. Ab dem 01.01.2009 greift bei Aktienfonds und Rentenfonds die Abgeltungssteuer.

Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg und die Haltedauer hat keine Bedeutung mehr. Auf Dividenden und Kursgewinne werden dann 25 % Steuern zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhoben. Für Anteile, die vor dem 01.01.2009 käuflich erworben wurden, gelten Übergangsregelungen. Für Kleinanleger, auch wenn auf Antrag der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt wird, ist diese Geldanlage nicht mehr lukrativ. Lebensversicherungen werden staatlich nicht gefördert. Der Abschluss ist deshalb nur für Arbeitnehmer geeignet, die aufgrund ihres Einkommens kein Anrecht auf Arbeitnehmersparzulage haben, aber durch die Geldleistungen des Arbeitgebers lukrativ sein können. Bei den Lebensversicherungen werden Zinsen nur auf die Einzahlungen erzielt (in der Regel bei 2,7 %). Hohe Kosten entstehen durch die Todesfallabsicherung, die Rendite wird dadurch geschmälert und die Überschussbeteiligung ist nicht garantiert. Bei Lebensversicherungen ändert sich in steuerlicher Hinsicht nichts. Hier gilt weiterhin, dass die Differenz zwischen Einzahl- und Auszahlbetrag dem persönlichen Steuersatz unterliegt. Nach einer 12 jährigen Laufzeit und Auszahlung nach Erreichen des 60. Lebensjahres müssen weiterhin Steuern nur auf die Hälfte der Erträge entrichtet werden. Wird statt einer Kündigung die Lebensversicherung verkauft, unterliegt der Erlös ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer. Banksparpläne sind eine sichere Geldanlage. Die Rendite ist hier gering, Zinsen von ca. 2,5 % können im Jahr erzielt werden. Eine staatliche Zulage gibt es hier nicht. Nur bei einem Zuschuss durch den Arbeitgeber ist diese Anlage für den Arbeitnehmer interessant.

 

 

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