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Arinfo.de (Ausgabe vom 27.07.2024)

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Wie und wo sperre ich meine Kreditkarte?

Die Kreditkarte wird heute von Millionen Kunden sehr häufig eingesetzt. Sei es zum Bezahlen ohne Bargeld an Tankstellen, in Restaurants oder Geschäften, oder zum Zahlen im Internet und zum Bargeld abheben am Geldautomaten – die Kreditkarte ist inzwischen sehr vielfältig und flexibel einsetzbar. Daher gehört es auch zu den sehr unangenehmen Situationen, falls die Kreditkarte verloren oder gar gestohlen wurde. An dieser Stelle fragen sich dann nicht wenige Karteninhaber zum ersten Mal: wie und wo sperre ich meine Kreditkarte? Zunächst einmal ist es nach dem Entdecken des Kartenverlustes sehr wichtig die Sperrung der Kreditkarte umgehend zu veranlassen, damit die Gefahr von missbräuchlichen Verfügungen so gering wie möglich gehalten wird.

Auch wenn bei missbräuchlichen Verfügungen in Geschäften in der Regel der Inhaber haftet, weil eine Verfügung nur gegen Vorlage des Ausweises oder mittels Eingabe der PIN rechtmäßig möglich ist und man zur Verfügung am Geldautomaten ebenfalls die PIN benötigt, so liegt der Eigenanteil des Karteninhabers bis zur Sperrung der Karte dennoch in aller Regel bei 150 Euro. Wenn man weiß wie, ist die Veranlassung zur Sperrung der Kreditkarte jedoch recht einfach und schnell zu erledigen. Es gibt hier zwei Möglichkeiten, auf welche Weise man seine Kreditkarte innerhalb von wenigen Minuten sperren lassen kann. Die erste Möglichkeit besteht darin, eine deutschlandweit einheitliche Notruf-Nummer für Kreditkarten Sperrungen anzurufen. Diese Hotline ist 24-Stunden am Tag zu erreichen und diese einheitliche Telefonnummer lautet 116 116. In diesem Fall „landet“ man als Anrufer beim zentralen Sperr-Notdienst. Damit eine Weiterverbindung zum eigentlichen Emittenten der Kreditkarte erfolgen kann, also beispielsweise mit VISA, American Express oder MasterCard, muss man zumindest wissen, von welchem dieser Emittenten die Kreditkarte stammt. Im Folgenden wird man dann zum jeweiligen Emittenten verbunden und kann dort, im Idealfall unter Angabe der Kreditkartennummer, seine Kreditkarte augenblicklich sperren lassen.

Die zweite Alternative besteht darin, direkt beim Emittenten anzurufen, dann kann man sich den „Umweg“ über die zentrale Sperr-Nummer sparen. Natürlich ist im Notfall auch ein Anruf bei der eigenen Bank durchführbar, jedoch ist der Zeitraum bis zur Sperrung dann etwas größer, weil unter Umständen erst die Kartennummer herausgefunden werden muss etc. Die Bank selber kann die Sperrung der Kreditkarte zwar auch vornehmen, jedoch natürlich nur während der Öffnungszeiten. Ab dem Zeitpunkt der Sperre ist es übrigens dann so, dass keine Haftung mehr seitens des Karteninhabers für etwaige unberechtigte Verfügungen mehr besteht. Zumindest die zentrale Sperr-Notrufnummer sollte man also stets „griffbereit“ haben. Diese Nummer wird zwar in der Regel auch am Geldautomaten an der Bank angegeben, nur wenn man zu diesem nur Zugang mittels Karteneinlass in den Vorraum der Bank erhält, ist das nicht sehr sinnvoll, da die Karte nicht mehr vorhanden ist.

 

 

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