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Arinfo.de (Ausgabe vom 06.10.2024)

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Verbraucher Kredit

Der Verbraucher Kredit ist eine andere Bezeichnung für einen Konsum- bzw. Konsumentenkredit. Wie der Name schon sagt, ist ein Verbraucherkredit ein Privatkredit, Verwendungszweck sind Dinge wie Autokauf, Wohnungseinrichtung, Urlaub oder Hifi-Geräte. Je nach Bank bzw. je nach Angebot, nehmen Verbraucherkredite verschiedene Formen an, wie zum Beispiel Kleinkredit, Teilzahlungskredit, Anschaffungsdarlehen, Ratenkredit oder Dispositionskredit und somit keineswegs ein Schufafreier Kredit. Den Verbraucherkredit macht eine kleine Tatsache interessant: ein solches Konsumentendarlehen darf, da es nicht zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken gewährt wurde und ohne dass eine Sicherung wie etwa ein Grundpfandrecht besteht, nach Ablauf von sechs Monaten mit einer dreimonatigen Frist vom Kreditnehmer gekündigt werden, indem er die Restschulden vorzeitig tilgt.

Dieses Recht wird, um die Privathaushalte im Sinne von Verbraucherschutz vor Überschuldung zu schützen, vom BGB, und zwar durch § 609a geschützt. Ein Verbraucherkredit ist also ein Privatkredit, der zur Finanzierung individueller Wünsche oder generell zur Verbesserung des Lebensstandards verwendet wird und sich zunehmender Beliebtheit als Onlinekredit erfreut. Da kaum eine Bank ihre Darlehen für Privatkunden als Verbraucher Kredit bezeichnet, muss man als Verbraucher im Prinzip viele unterschiedliche Kreditbezeichnungen als einen solchen Verbraucherkredit „identifizieren“. So fallen die zuvor teilweise schon angesprochenen Dispositionskredite, Abrufkredite, Allzweckdarlehen, Konsumentenkredite, Privatkredite, Onlinekredite, Schnellkredite und Ratenkredite allesamt in die Kategorie der Verbraucherkredite.

Selbst langfristige Darlehen wie Immobilienkredite sind den Verbraucherkrediten zuzuordnen, wenn sie der Finanzierung des privaten Kaufs einer Immobilie oder eines Grundstücks dienen. Allen Verbraucher Krediten ist gemeinsam, dass der Kreditgeber bestimmte Vorschriften bezüglich des Kreditangebotes und des Kreditvertrages zu beachten hat. Eine der wichtigsten Vorschriften ist sicherlich, dass nach dem Verbraucherkreditgesetz jedes Angebot und auch jeder dann geschlossener Kreditvertrag die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes enthalten muss. Denn erst durch diese Angabe wird es dem Verbraucher letztendlich ermöglicht, die Kreditangebote der verschiedenen potenziellen Kreditgeber auch auf einer einheitlichen Basis miteinander vergleichen zu können. Im Effektivzinssatz müssen laut Verbraucherkreditgesetz bzw. laut der Preisangabenverordnung alle Kosten enthalten sein, die eine Kreditaufnahme und die Nutzung des Bankdarlehens mit sich bringt, also vorrangig Zinsen und sonstige Gebühren.

 

 

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